BMWK, News vom 27.Aug. 2024
Seit Ende August 2024 können nun alle Antragstellergruppen die Heizungsförderung bei der KFW beantragen. Auf dem neuen Kundenportal "Meine.KFW.de" erfolgt bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Förderzusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten
Förderung, News vom 3.Jan 2024
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen ist zum 29.12.23 in Kraft getreten. Die Richtlinie hierzu ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
ab sofort:
Heizungsförderung ab 27.02.24 über die KfW
Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung über das BAFA.
Alle nun wichtigen Infos zu neuen Fördersätzen- und Höchstbeträgen, Übergangsregelungen und und und finden sich in den neuen FAQ des BMWK. Einige sind hier zusammengefasst.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Neue Richtlinie im Bundesanzeiger
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) finden Sie hier:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?6
KfW
Neue Informationsseite: Heizungsförderung
Bei der KfW gibt es nun eine Informationsseite über die Heizungsförderung (aufgrund des Wechsels von BAFA zu KFW):
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW
Informationen zur Antragstellung
- Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich im Kundenportal "Meine.KfW.de" registrieren.
- Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal "Meine.KfW.de".
- Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
- Über die genauen Förderkonditionen, über den Ablauf der Beantragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antragstellung möglich ist, informiere ich Sie gerne mdl.
Möglichkeiten im Falle eines kurzfristigen Ausfalls der Heizung?
- Bei Heizungsdefekt ist in der Regel unmittelbare Abhilfe nötig. Daher kann provisorische Heiztechnik für bis zu einem Jahr gefördert werden, wenn anschließend - unterstützt durch die Förderung - eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Die Aufwendungen für die provisorische Heiztechnik können dann zusammen mit den Aufwendungen für die endgültige Heizungstechnik im Antrag aufgenommen werden. Allerdings ist die Höchstgrenze der Förderung schnell erreicht.
Rechenbeispiele für die neue Förderung
Gibt es unter FAQ A.6
Nachweis für den Klimageschwindigkeits-Bonus (FAQ A.12)
- Der Bonus ist für selbstnutzende Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für den Heizungstausch erhältlich.
- Voraussetzung ist:
- der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme), oder
- von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizungen älter 20 Jahre (seit Inbetriebnahme).
- Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.
- Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.
Effizienz-Bonus (FAQ A.16)
- Der Effizienz-Bonus.
- Er wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel (z.B. R290, Propan) eingesetzt wird.
Was gilt als Vorgangsbeginn? (FAQ A.22)
- Grundsätzlich gilt schon der erste Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen für das Vorhaben als Vorhabenbeginn.
- Enthält der Lieferungs- und Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage, wird der Vertrag erst rechtskräftig nachdem eine Förderzusage vorliegt. In diesem Falle gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn.
- Es dürfen vor der Förderzusage aber keine Baumaßnahmen begonnen werden und auch keine (Abschlags-)Zahlungen erfolgen. Der Start von Baumaßnahmen oder Zahlungen vor Förderzusage lösen einen Vorhabenbeginn aus und wären in diesem Fall förderschädlich (keine Förderung mehr möglich).
- Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen (inkl. Erstellung der TPB-Technische Projektbeschreibung bzw. der BzA - Bestätigung zum Antrag) stellen keinen Vorhabenbeginn dar und dürfen vor Antragstellung erfolgen.
Wie sieht eine Musterformulierung für eine aufschiebende Bedingung aus? (FAQ A.25)
- Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen steht den Vertragsparteien frei.
- Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird von den beiden Durchführern BAFA und KfW anerkannt:
"Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von [...] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Dies war lediglich ein Auszug einiger Fragen zur neuen BEG.
Alle weiteren FAQs finden Sie unter
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) (energiewechsel.de)
Meine Anmerkungen hierzu im nächsten Block
..... eigene Anmerkungen
Die Förderung für die kommenden Jahre ist aus meiner Sicht nach wie vor nicht verlässlich. In den letzten Jahren gab es bereits kurzfristige Förderstopps und auch rückwirkende Beschlüsse sind leider nicht ausgeschlossen (es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung).
Dennoch möchte ich, und auch viele von Ihnen jetzt einen Beitrag zur Energiewende leisten. Für mich bedeutet das, verschiedene auf einander abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um immer mehr auf fossile Brennstoffe zu verzichten.
Dies ist nicht immer wirtschaftlich, aber mir persönlich dennoch wichtig.
Doch manches, was derzeit diskutiert wird, scheint sogar unbezahlbar, gerade bei den privaten Bestandsimmobilien, an denen auch mein Herz hängt: EFH, 2FH, DHH, RH, also für die typischen Privateigentümer, von denen auch ich Einer bin.
Wie wertvoll für den Einzelnen eine wachsende Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist, lässt sich nicht durch eine klassische Amortisationsrechnung erkennen. Bereits der Begriff Rechnung suggeriert eine präzise Bewertung, die aber von Annahmen, insbesondere der Preisentwicklung für die betrachteten Energieträger im nächsten Jahrzehnt abhängt. Wer glaubt, hier die richtigen Annahmen treffen zu können, sollte sein Glück an der Energie- und Rohstoffbörse versuchen.
Unabhängige Beratung ist die Grundlage für nachhaltige Investitionen, deshalb hat der Berufsverband DEN des Energieberater-Netzwerkes für Privateigentümer unter
www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/qualifizierte-energieberatung/privathaushalte
Onlinetools entwickelt und/oder verlinkt, die eine neutrale und unabhängige erste Einschätzung Ihres Gebäudes und sinnvoller Sanierungsmaßnahmen erlauben. Die Hoffnung ist, damit aktuell teure Fehlentscheidungen bei der energetischen Sanierung verhindern zu können.
Sofern Ihnen dieser Weg alleine zu mühsam ist, biete ich Ihnen gerne umfassendere Beratungsleistungen an. Für erste Fragen, auch zu Ihrem individuellen Ergebnis der toolgestützten, eigenen Bestandsaufnahme stehe ich wie bisher kostenlos zur Verfügung.
Darüber hinaus erwarten alle DEN Energieberater eine Honorierung ihrer Leistung
Dafür erhalten Sie dann auch eine individuelle Beratung für Ihre Immobilie und für Ihre individuelle Situation.
Bis zur Hälfte der Kosten dieser Beratung sind beispielsweise bei einem iSFP, dem individuellen Sanierungsfahrplan förderfähig. Mit diesem geförderten Sanierungsfahrplan erhalten Sie dann einen höheren Bonus bei Sanierungen der Gebäudehülle.
Allerdings achtet der Fördermittelgeber auch darauf, dass der iSFP immer den vollen Weg einer Sanierung bis zum Effizienzhaus aufzeigt, obwohl dies für die Meisten nicht das Ziel ist. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf die alternative Förderung insbesondere von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach §35c EStG hinweisen. Bitte schauen Sie dazu ins Gesetz und fragen Sie Ihren Steuerberater.
Ich möchte gerne gemeinsam mit Ihnen und mit der Leidenschaft für das energieeffiziente Bauen und Sanieren den Gebäudebestand Schritt für Schritt klimaneutraler und damit auch enkeltauglicher machen. Also schauen wir gemeinsam auf die Lösungen, die bezahlbar und realisierbar sind.