GEG und BEG

Förderung, BEG


Meine Empfehlung ist, den bisher üblichen Weg einzuhalten:
1. Förderung beantragen
2. Endgültige Beauftragung erst nach der Förderbewilligung

Es wäre leider nicht das erste Mal, dass das BMWK bzw. das BAFA auch rückwirkend Änderungen beschließt.
Die Zuständigkeit für die Heizungsförderung hat jetzt die KFW.

GEG

Wie kann ich Ihnen helfen?
Die aktuelle Fassung des GebäudeEnergieGesetzes vom 16.Okt.2023 (BGBl.2023-280) enthält 115 Paragraphen und 11 Anlagen, insgesamt 77 Seiten.

Service 

Kostenlose Beratung durch die Verbraucherzentralen