GEG und BEG
Förderung, BEG
Meine Empfehlung ist, den bisher üblichen Weg einzuhalten:
1. Förderung beantragen
2. Endgültige Beauftragung erst nach der Förderbewilligung
Es wäre leider nicht das erste Mal, dass das BMWK bzw. das BAFA auch rückwirkend Änderungen beschließt.
Die Zuständigkeit für die Heizungsförderung hat jetzt die KFW.
GEG
Wie kann ich Ihnen helfen?
Die aktuelle Fassung des GebäudeEnergieGesetzes vom 16.Okt.2023 (BGBl.2023-280) enthält 115 Paragraphen und 11 Anlagen, insgesamt 77 Seiten.
Service
Kostenlose Beratung durch die Verbraucherzentralen